Der Schweizer Presserat nimmt Beschwerden zu Medienberichten entgegen und prüft, ob die Beiträge seinen Richtlinien entsprechen.
Allerdings besteht das Gremium selbst aus 15 Berufsjournalisten und nur sechs Publikumsvertretern – und auch diese werden von einem Stiftungsrat ernannt, der gänzlich von Medienorganisationen kontrolliert wird – darunter der Verlegerverband und die Konferenz der Chefredakteure.
Das Resultat ist naheliegend. Im Sommer 2014 wurde etwa eine Beschwerde gegen die notorisch einseitige Ukraine- Berichterstattung der NZZ eingelegt. Ganze zwei Jahre später kam der Presserat zu seinem Verdikt: Die Richtigkeit der NZZ-Darstellung stehe »außer Frage«, denn auf »amtliche Verlautbarungen und Agenturmeldungen« sei »Verlass«. Vor russischen Quellen wird indes gewarnt – diese wären weder glaubhaft noch erforderlich. Kommentare müssten nicht auf Fakten basieren, Gegenmeinungen einzuholen sei »unüblich«, und an den Ausführungen der NZZ zu »Kreml- Trollen« sei »nicht zu zweifeln«. Beschwerde abgelehnt.
Pikant: Einige der beurteilten Artikel stammten von einem NZZ-Redakteur, der selbst im Stiftungsrat sitzt – und inzwischen wurde der damalige NZZ-Chef gar zum Präsidenten des Gremiums ernannt. Beim Presserat nennt man dies »Selbstregulierung«…