Der Schweizer Presserat

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Publiziert: Oktober 2016

Der Schweizer Presse­rat nimmt Be­schwer­den zu Me­dien­be­rich­ten ent­ge­gen und prüft, ob die Bei­trä­ge seinen Richt­linien ent­­spre­chen. So weit, so gut.

Aller­dings besteht das Gre­mium selbst aus 15 Be­rufs­­jour­­na­­listen und nur sechs Pub­li­kums­­ver­­tre­tern – und auch diese werden von einem Stiftungs­rat er­nannt, der gänz­­lich von Medien­orga­ni­sa­tionen kon­trol­liert wird – da­run­ter der Ver­leger­ver­band und die Kon­fe­renz der Chef­re­dak­teure.

Das Resultat ist naheliegend. Im Som­mer 2014 wurde etwa eine Be­schwerde gegen die no­to­risch ein­sei­tige Ukraine- Bericht­er­stattung der NZZ ein­ge­legt. Ganze zwei Jahre später kam der Presse­rat zu seinem Verdikt: Die Rich­tig­keit der NZZ-Dar­­stel­lung stehe »außer Frage«, denn auf »amt­liche Ver­laut­ba­rungen und Agen­tur­mel­dungen« sei »Verlass«. Vor russischen Quel­len wird in­des ge­warnt – diese wären weder glaub­haft noch er­for­der­lich. Kom­men­tare müss­ten nicht auf Fak­ten ba­sie­ren, Ge­gen­mei­nungen ein­zu­holen sei »un­üb­lich«, und an den Aus­füh­rungen der NZZ zu »Kreml- Trollen« sei »nicht zu zwei­feln«. Be­schwerde ab­ge­lehnt.

Pikant: Einige der be­ur­teil­ten Ar­tikel stam­mten von einem NZZ-Redak­teur, der selbst im Stiftungsrat sitzt – und inzwischen wurde der damalige NZZ-Chef gar zum Präsidenten des Gremiums ernannt. Beim Presse­rat nennt man dies »Selbst­re­gu­lierung«…

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