
Publiziert: Oktober 2016
Der Schweizer Presserat nimmt Beschwerden zu Medienberichten entgegen und prüft, ob die Beiträge seinen Richtlinien entsprechen. So weit, so gut.
Allerdings besteht das Gremium selbst aus 15 Berufsjournalisten und nur sechs Publikumsvertretern – und auch diese werden von einem Stiftungsrat ernannt, der gänzlich von Medienorganisationen kontrolliert wird – darunter der Verlegerverband und die Konferenz der Chefredakteure.
Das Resultat ist naheliegend. Im Sommer 2014 wurde etwa eine Beschwerde gegen die notorisch einseitige Ukraine- Berichterstattung der NZZ eingelegt. Ganze zwei Jahre später kam der Presserat zu seinem Verdikt: Die Richtigkeit der NZZ-Darstellung stehe »außer Frage«, denn auf »amtliche Verlautbarungen und Agenturmeldungen« sei »Verlass«. Vor russischen Quellen wird indes gewarnt – diese wären weder glaubhaft noch erforderlich. Kommentare müssten nicht auf Fakten basieren, Gegenmeinungen einzuholen sei »unüblich«, und an den Ausführungen der NZZ zu »Kreml- Trollen« sei »nicht zu zweifeln«. Beschwerde abgelehnt.
Pikant: Einige der beurteilten Artikel stammten von einem NZZ-Redakteur, der selbst im Stiftungsrat sitzt – und inzwischen wurde der damalige NZZ-Chef gar zum Präsidenten des Gremiums ernannt. Beim Presserat nennt man dies »Selbstregulierung«…