Die SRF-Ombudsstelle im Faktencheck

srf-ombudsstelle

Die Ombudsstelle des Schweizer Radio und Fernsehens ist die erste Anlaufstelle für Programmbeschwerden des Publikums. Sie nimmt damit eine wichtige Vermittlungs- und Aufsichtsfunktion wahr. Doch wie unvoreingenommen und objektiv behandelt die Ombudsstelle Beschwerden zu geopolitischen Themen? Um dies zu überprüfen, wurden während eines halben Jahres alle Schlussberichte der Ombudsstelle zum Syrienkonflikt einem Faktencheck unterzogen.

Die Untersuchung zeigt, dass dem SRF durchwegs eine einseitig US-freundliche Berichterstattung vorgehalten wurde, während die Ombudsstelle sämtliche Beanstandungen abwies. Dabei stellten sich jedoch nahezu alle von SRF und Ombudsstelle angeführten Sachargumente als unhaltbar heraus, sodass insgesamt keine der Begründungen als stichhaltig gelten kann. Bedenklich ist zudem, dass sich die Ombudsstelle explizit gegen eine neutrale und ausgewogene Berichterstattung durch das SRF aussprach und »Propaganda« ausschließlich auf Seiten der Kritiker erkannte.

Bei geopolitischen Themen scheint die Ombudsstelle somit nicht primär als objektive Aufsichtsinstanz zu fungieren, sondern in erster Linie als ein meta-redaktioneller Schutzmechanismus (»Klagemauer«) zur Abwehr oftmals berechtigter Kritik an der Berichterstattung des SRF. Mögliche Ursachen für diesen Befund werden diskutiert.

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Medienaufsicht im Faktencheck: Eine Analyse
am Beispiel der SRF-Ombudsstelle

Ein Beitrag von Swiss Propaganda Research

März 2017

»Diejenigen, die dem SRF vorwerfen, einseitig der US- und Nato-Propaganda
zu erliegen, betreiben ihrerseits das Geschäft der russischen Propaganda,
die heute mindestens so raffiniert ist wie weiland die sowjetische.«
Aus einem Schlussbericht der SRF-Ombudsstelle

1. Untersuchte Berichte

Für den vorliegenden Faktencheck wurden zwischen September 2016 und Februar 2017 (d.h. während eines halben Jahres) alle Schlussberichte der Ombudsstelle zum Syrienkonflikt untersucht. Dabei handelte es sich um insgesamt fünf Berichte zu folgenden Beanstandungen:

A) 28. September 2016: »Unterstellung von Giftgasangriffen der syrischen Regierung«

B) 16. November 2016: »Unterschlagung eines Berichts von Amnesty International zu zivilen Opfern von US-Luftangriffen in Syrien«

C) 19. November 2016: »Diffamierung des syrischen Präsidenten in der SRF Rundschau«

D) 4. Januar 2017: »Allgemein tendenziöse Berichterstattung zulasten von Syrien und Russland«

E) 13. Februar 2017: »Unterschlagung von Augenzeugenberichten aus Aleppo, die der westlichen Darstellung der Ereignisse widersprechen«

Wie ersichtlich kritisierten alle fünf Beanstandungen eine angeblich einseitige Berichterstattung des SRF zugunsten der Konfliktpartei USA/NATO bzw. zulasten der Konfliktpartei Syrien/Russland. Alle fünf Beanstandungen wurden von der Ombudsstelle abgelehnt, zumeist deutlich.

Im Folgenden werden die entsprechenden Schlussberichte analysiert und die seitens SRF und Ombudsstelle angeführten Argumente einem Faktencheck unterzogen.

2. Faktencheck

A) Giftgasangriffe

In dieser Beanstandung wurde kritisiert, dass der diplomatische Korrespondent und stellvertretende Chefredakteur von Radio SRF “zum wiederholten Male innert kurzer Zeit die Syrischen Regierungstruppen des Einsatzes von Chlorgas bzw. Chemiewaffen” beschuldigt hat. Dies sei “eine frei erfundene Falschmeldung, die jeder Beweise entbehrt”.

Original-Passage aus der Sendung: “[SRF-Korrespondent]: “Ich würde sogar sagen, es ist noch nicht mal sicher, dass sie [die lokalen Kriegsparteien] überhaupt an Bord sind. Die Russen behaupten zwar, Assad sei bereit, beispielsweise seine Luftschläge in gewissen Gebieten aufzugeben, nicht mehr weiterhin Giftgasangriffe auf seine Bevölkerung zu verüben. Ob er das tatsächlich tut, ob er da wirklich eingelenkt hat, das muss er noch beweisen.”

Das SRF argumentierte, diese Aussage habe sich auf einen UNO-Bericht vom August 2016 bezogen. Die Ombudsstelle pflichtete bei: “Sie haben sicher Recht, dass Medien keine Behauptungen aufstellen sollten, die unbelegt sind. Aber in diesem Fall ist die Aussage, dass die syrischen Regierungstruppen Giftgas einsetzten, durch den sehr seriösen Uno-Bericht belegt.” Das Schweizer Radio und Fernsehen habe unparteiisch berichtet, die Beanstandung könne deshalb nicht unterstützt werden.

Faktencheck: Sicherlich hat der SRF-Korrespondent bei seiner Aussage an den genannten UNO-Bericht gedacht. Dennoch sind die Aussage des Korrespondenten und die Argumentation der Ombudsstelle in dreifacher Hinsicht problematisch:

Erstens hat das SRF die Täterschaft Assads als Tatsache dargestellt und nicht angemerkt, dass die Giftgas-Vorwürfe an die syrische Regierung auf einem – unter den Konfliktparteien weiterhin umstrittenen – UNO-Bericht beruhen. Diesen Fehler hat das SRF in seiner Stellungnahme teilweise eingeräumt: “Die Reaktion von Herrn X auf die Gesprächspassage zeigt uns andererseits, dass es trotz ausführlicher vorangegangener Berichterstattung zum Giftgas-Vorwurf vermutlich besser gewesen wäre, bei dessen Wiederholung auch die zugrundeliegenden Berichte nochmals zu erwähnen. Dass dies im konkreten Fall unterblieben ist, hat allerdings damit zu tun, dass sich dieses Gespräch im Kern gar nicht mit diesem Vorwurf befasst hat.”

Zweitens hat Russland entgegen der Aussage des SRF-Korrespondenten nicht behauptet, “Assad sei bereit, […] nicht mehr weiterhin Giftgasangriffe auf seine Bevölkerung zu verüben” – denn Russland ging gar nie davon aus, dass Assad solche Angriffe verübt hat, noch hat Assad solche Angriffe jemals eingeräumt. Bei dieser Aussage handelt es sich somit um eine doppelte Unterstellung bzw. Falschbehauptung – selbst dann, wenn Assad tatsächlich solche Angriffe verübt haben sollte. Verschärft wurde diese Unterstellung noch durch den Zusatz »auf seine Bevölkerung«: Damit werden willkürliche Giftgas-Angriffe auf die Zivilbevölkerung suggeriert, während selbst der UNO-Bericht von Vorfällen auf Territorium der als Terrororganisation eingestuften Al-Nusra-Front und anderer Milizen spricht (S. 43ff und 76ff).

Und drittens ist es entgegen der Darstellung von SRF und Ombudsstelle durchaus umstritten, ob der UNO-Bericht die Täterschaft der fraglichen Giftgasangriffe überhaupt belegt. So hat beispielsweise der amerikanische Investigativ-Journalist Robert Parry nachgewiesen, dass die entscheidenden Passagen des UNO-Berichts vom 24. August 2016 letztlich auf Behauptungen regierungsfeindlicher Milizen sowie Helfern aus deren Umfeld basieren (Punkte 54-57, S. 13-14, sowie Annex IV, S. 43ff, und Annex VIII, S. 76ff). Eine Untersuchung vor Ort habe nicht stattgefunden (Punkte 26-27, S. 24), und manche Einschlagstellen seien nachweislich manipuliert worden (Punkt 49, S. 11). Der Bericht halte zudem fest, dass die von der UNO als terroristische Organisation eingestufte Al-Nusra-Front im August 2012 eine syrische Industrieanlage bei Aleppo eroberte und dabei ihrerseits in den Besitz von 400 Tonnen Chlorgas kam, das sie teilweise an einen unbekannten Ort abtransportierte (Punkt 40, Seite 10).

Es ist nicht bekannt, ob Redaktion und Ombudsstelle den 98-seitigen UNO-Bericht selbst gelesen haben. Er wird im Schlussbericht jedenfalls nicht zitiert oder verlinkt. Auch über die Kritik am Bericht findet man im Online-Archiv des SRF keine Informationen.

Bereits über die Chemiewaffen-Angriffe mit Sarin im Frühling und Sommer 2013 – die beinahe zu einer direkten militärischen Intervention von NATO-Staaten in den Syrienkrieg geführt hätten – berichtete das SRF unzulänglich: Während Anschuldigungen und Vermutungen westlicher Regierungen und Geheimdienste ausführlich thematisiert und UNO-Berichte suggestiv präsentiert wurden, kamen Gegendarstellungen etwa von Forschern des Massachusetts Institute of Technology (MIT) oder des amerikanischen Investigativ-Journalisten Seymour Hersh nicht zur Sprache. Selbst die Beschlag­nahmung von Sarin bei Al-Nusra-Kämpfern in der Südtürkei im Mai 2013 wurde vom SRF nicht erwähnt.

Fazit: Bei der Aussage zum Giftgaseinsatz handelte es sich zwar nicht wie in der Beanstandung etwas salopp formuliert um eine »frei erfundene Falschmeldung« seitens des SRF, sondern um eine Behauptung aus einem UNO-Bericht. Das SRF stellte diese Behauptung jedoch losgelöst vom UNO-Bericht als Tatsache dar, machte nicht auf die weiterhin mangelhafte Beweislage aufmerksam, »erfand« bzw. unterstellte ein nicht-vorhandenes Eingeständnis seitens der Konfliktparteien Syrien und Russland, und suggerierte ohne Grundlage willkürliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung. Insgesamt kann deshalb nicht von einer »unparteiischen« Berichterstattung durch das SRF gesprochen werden, weshalb auch die Beurteilung der Ombudsstelle nicht haltbar ist.

B) Bericht von Amnesty International

In dieser Beanstandung wurde kritisiert, dass die SRF-Tagesschau nicht über einen Bericht von Amnesty International berichtet hat, wonach bei US-Luftangriffen in Syrien mindestens 300 Zivilisten ums Leben kamen und diesbezüglich eine Untersuchung einzuleiten sei.

Das SRF argumentierte, die Tagesschau sei an jenem Tag bereits mit anderen Themen besetzt gewesen, die für das Schweizer Publikum wichtiger waren als die Meldung von Amnesty International. Dabei handelte es sich insbesondere um Entscheide des Schweizer Bundesrates.

Die Ombudsstelle pflichtete dieser Argumentation bei. Hinzu komme, dass die Tagesschau “grundsätzlich über Amnesty-Medienmitteilungen eher nicht berichtet, es sei denn, es handle sich um gut belegte, gravierende Anschuldigungen großen Ausmaßes.” So habe die Tagesschau zwar ausführlich über einen Amnesty-Bericht zu Foltervorwürfen an die syrische Regierung berichtet, nicht jedoch über Amnesty-Berichte zu Gräueltaten des IS, zu Vertreibungen durch kurdische Kämpfer, zu zivilen Opfern russischer Luftangriffe, sowie zu Kriegsverbrechen von Rebellen in Aleppo. Weiter: »Wäre die „Tagesschau“ einseitig US-freundlich, dann hätte sie über die Amnesty-Vorwürfe gegen Russland mit Sicherheit berichtet. Dies alles führt mich zum Ergebnis, dass ich Ihre Beanstandung im konkreten Fall nicht unterstützen kann.«

Faktencheck: Die Frage, ob es in der Tagesschau noch Sendezeit für den Amnesty-Bericht gegeben hätte oder nicht, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Jedenfalls wurde ein knapp dreiminütiger Beitrag zur beginnenden Offensive auf die irakische Stadt Mosul gezeigt, in oder nach welchem der Amnesty-Bericht durchaus hätte erwähnt werden können – zumal es in beiden Fällen um die Kampagne gegen den IS ging. Das überwiegend positive Bild, welches die Tagesschau von der Rückeroberung Mosuls durch Koalitionstruppen zeichnete – dies im Unterschied zum deutlich negativen Bild, das von der Rückeroberung Aleppos durch syrisch-russische Truppen gezeichnet wurde – wäre dadurch freilich etwas getrübt worden.

Eine eindeutige Antwort ergibt sich indes, wenn die fünf von der Ombudsstelle genannten Amnesty-Berichte im Kontext der SRF-Berichterstattung insgesamt betrachtet werden. Hier zeigt sich, dass das SRF über alle Amnesty-Mitteilungen berichtet hat – nur über jene zur USA nicht (siehe hier, hier, hier, hier und hier). Die SRF-Tagesschau hat hingegen über keine der Mitteilungen explizit berichtet – nur über jene zur syrischen Regierung schon (siehe hier). In beiden Fällen ergibt sich somit eine Einseitigkeit zugunsten der Konfliktpartei USA/NATO.

Hinzu kommt, dass auch die SRF-Tagesschau – unabhängig von den Amnesty-Mitteilungen – selbstverständlich mehrfach über Foltervorwürfe gegen die syrische Regierung, zivile Opfer russischer Luftangriffe sowie Gräueltaten des IS berichtete – indes kaum je über Kriegsverbrechen der westlichen Allianz oder der Rebellen und Milizen in Aleppo.

Selbst über eines der grausamsten Verbrechen – die Enthauptung eines ca. 11-jährigen Buben durch US-unterstützte Milizen in Aleppo im Juli 2016 – findet sich im SRF-Archiv keine Meldung. Dabei stammte aus dem Umfeld der Täter jener Fotograf, der einen Monat später das fragwürdige Foto des Buben Omran aufnahm (siehe Abschnitt C), welches gegen die syrische Regierung verwendet wurde. Hierüber berichtete auch das SRF wieder ausführlich – jedoch ohne auf die bedenklichen Hintergründe von Foto und Fotograf einzugehen.

Sogar über die mehrmonatige Belagerung und Aushungerung Aleppos durch die Rebellen im Sommer 2013 findet sich im Archiv des SRF keine Meldung – dies im Gegensatz zur Belagerung Aleppos durch die syrische Armee im zweiten Halbjahr 2016, über die vom SRF ausführlich (und sehr kritisch) berichtet wurde.

Bezeichnend ist überdies, dass das SRF den in der Beanstandung erwähnten Amnesty-Report zu zivilen Opfern von US-Luftangriffen als einzigen unerwähnt ließ, jedoch zwei Wochen später eine Mitteilung des US-Militärs aufschaltete, in der die zivilen Opfer heruntergespielt und auf die Erfolge der Luftangriffe verwiesen wurde.

Schließlich erwähnte das SRF – wie schon bei den Giftgasangriffen – auch bei den Foltervorwürfen nicht, dass es erhebliche Zweifel an Quellen und Methodik des Amnesty-Berichts gibt. Dabei wäre auch gegenüber Amnesty-Berichten durchaus eine gewisse Vorsicht angebracht, seitdem die britisch-amerikanische Organisation 1990 öffentlich »verifizierte«, dass irakische Soldaten kuwaitische Babys aus ihren Brutkästen gerissen hätten – eine Geschichte, die von einer amerikanischen PR-Firma erfunden wurde (sog. »Brutkastenlüge«) und maßgeblich zum US-Angriff auf den Irak beitrug.

Fazit: All dies weist darauf hin, dass das SRF im Allgemeinen und die Tagesschau im Besonderen entgegen der Darstellung der Ombudsstelle durchaus »einseitig US-freundlich« über Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen im Syrienkonflikt berichtet haben, sowohl betreffend der Amnesty-Berichte als auch darüber hinaus. Die Begründung der Ombudsstelle ist deshalb nicht haltbar.

C) Präsident Assad

In dieser Beanstandung wurde kritisiert, der syrische Präsident sei in einer Rundschau-Diskussion von einem als Experten geladenen Studiogast diffamiert worden: “Gleich in Ihrem ersten Satz bezeichneten Sie Präsident Assad als ‚pathologischen Lügner‘. Eine unverschämte Anmassung und Arroganz.” Die fragliche Diskussion folgte gleich im Anschluss an ein viel beachtetes Interview des Rundschau-Moderators mit dem syrischen Präsidenten in Damaskus.

Studiogast, Rundschau-Redaktion und Ombudsstelle führten in ihrer Antwort mehrere Argumente an, um zu belegen, dass der syrische Präsident sehr wohl ein »pathologischer Lügner« und somit nicht diffamiert worden sei. Diese werden im Folgenden einzeln betrachtet.

Faktencheck:

  1. Assad habe im Interview behauptet, seine Armee habe keine Chemiewaffen eingesetzt (Frage 20). Der Einsatz von Chlorgas sei aber durch einen UNO-Bericht vom August 2016 (sowie eine frühere Version vom Oktober 2014) belegt. Check: Wie der amerikanische Investigativ-Journalist Robert Parry nachgewiesen hat (siehe Abschnitt A), basieren die entscheidenden Passagen des 98-seitigen UNO-Berichts vom 24. August 2016 letztlich auf Behauptungen regierungsfeindlicher Milizen sowie Helfern aus deren Umfeld (Punkte 54-57, S. 13-14, sowie Annex IV, S. 43ff, und Annex VIII, S. 76ff). Eine Untersuchung vor Ort habe nicht stattgefunden (Punkte 26-27, S. 24), und manche Einschlagstellen seien nachweislich manipuliert worden (Punkt 49, S. 11). Vielleicht setzte Assad dennoch Giftgas ein, aber der UNO-Bericht vermag dies nicht stichhaltig zu belegen. Das Argument ist somit nicht zutreffend.
  2. Assad habe im Interview behauptet, die US-Menschenrechtsorganisation Amnesty International werde von Katar finanziert. Dies sei falsch. Check: Der Rundschau-Moderator sprach in Frage 21 des Interviews von einem Amnesty-Bericht sowie von anderen »schrecklichen Berichten« zu Foltergefängnissen. Assad bezog sich bezüglich Katar offenkundig auf den bekannten Caesar-Report zu angeblichen Folteropfern. Dieser wurde tatsächlich von der Regierung Katars – einem der Hauptgegner der syrischen Regierung – in Auftrag gegeben (wobei das SRF gemäß Online-Archiv weder über den Auftraggeber Katar noch über die gravierenden Mängel des Reports berichtet hat). Das Argument ist damit nicht zutreffend.
  3. Assad habe im Interview behauptet, seine Luftwaffe habe keine Krankenhäuser bombardiert, was nicht stimme. Check: Assad sagte im Interview, es gebe keine Strategie der Regierung, Schulen und Spitäler anzugreifen, aber Fehler könnten in jedem Krieg passieren und müssten einzeln geprüft werden (Fragen 9, 10 und 14). Das Argument ist somit nicht zutreffend, obschon eine solche Strategie nicht ausgeschlossen werden kann (siehe aber hier, hier und hier).
  4. Assad habe im Interview gesagt, in den Beständen seiner Streitkräfte gebe es keine »Fassbomben«. Dies sei gelogen. Check: Assad sagte, dass seine Armee die improvisierten Freifallbomben nicht wie westliche Medien als »Fassbomben« bezeichne (Frage 20). Das Argument ist damit nicht zutreffend.
  5. Assad hat im Interview behauptet, das bekannte Foto des verletzten Buben Omran sei gestellt worden (Frage 12). Dies sei unwahr, denn der Junge auf dem Vergleichsfoto habe abstehende Ohren, Omran jedoch nicht. Check: Im Schlussbericht wird nicht das bekannte Foto von Omran gezeigt, sondern eines, das ihn nur von rechts zeigt. Im bekannten Foto von vorne ist jedoch zu sehen, dass Omran durchaus leicht abstehende Ohren hat (rechts durch die Haare verdeckt). Zudem taucht auch Omrans Schwester in Fotos mehrerer »Rettungsaktionen« auf. Die Behauptung Assads wird damit nicht widerlegt, sondern eher erhärtet. Auch dieses Argument ist somit nicht zutreffend.

Ferner wurde argumentiert, der Studiogast sei nicht als »Syrien-Experte« bezeichnet worden, sondern lediglich als »Syrien-Kenner«. Auf der Internetseite des Schweizer Fernsehens trägt das Video zum Beitrag jedoch den Titel »Das sagen Experten zum Assad-Interview« (gemeint sind Studiogast und SRF-Korrespondent), und im Text wird der Studiogast sogar als »Nahost-Experte« bezeichnet.

Schließlich wurde noch argumentiert, der Studiogast sei “bewusst als pointierte Gegenstimme zur Sichtweise Präsident Assads eingeladen” worden. Gemäß öffentlicher Ankündigung der Sendung durch das SRF sollte das Interview indes »durch Experten eingeordnet« werden. Eine Einordnung durch Experten ist aber etwas anderes als eine »pointierte Gegenstimme«.

Interessanterweise bezeichnete sich der als Syrien-Experte bzw. -Kenner geladene Studiogast zu einem früheren Zeitpunkt selbst als »Meinungsjournalist«, dem es um »gute Geschichten« und nicht um »Neutralität« oder »objektive Beobachtung« gehe.

Fazit: Die Ombudsstelle kam auf Basis obiger Argumente zum Schluss, dass “Alle, die noch einigermassen klar sehen, wissen, dass Präsident Assad notorisch lügt.” Vielleicht lügt Präsident Assad wirklich notorisch, aber die im Bericht angeführten Argumente vermögen dies nicht zu belegen – sie haben sich allesamt als unzutreffend herausgestellt. Auch diese Argumentation der Ombudsstelle ist somit nicht haltbar.

D) Neutrale Berichterstattung

In dieser Beanstandung wurde kritisiert, das SRF berichte generell nicht neutral und ausgewogen über den Syrienkonflikt, sondern einseitig zugunsten der Konfliktpartei USA/NATO. Als konkretes Beispiel wurde genannt: “Heute Morgen gleich nach 07:00 hiess es im Radio SRF1: ‚Der Machthaber Assad bombt sich mit Hilfe Russlands einen Sieg gegen die Rebellen‘. In diesem einseitigen Stil läuft das schon lange so. Warum kann das Radio nicht NEUTRAL von dieser Krise berichten?”

Das SRF räumte zwar ein, dass die obigen Worte nicht wertfrei seien, hielt sie jedoch für angebracht und sprach sich generell gegen eine neutrale Berichterstattung aus:

“Herr X mahnt bei uns ausserdem eine ‚neutrale‘ Berichterstattung an. Neutralität jedoch ist kein journalistisches Kriterium, sondern ein politisches. Dazu kommt: Zwischen welchen Lagern müssten wir uns neutral positionieren? Was wir hingegen anstreben, ist eine faktengetreue Schilderung von Konflikten und nachvollziehbar verargumentierte Einschätzungen.”

Die Ombudsstelle pflichtete dieser Argumentation bei:

“Sie verlangen, dass Radio SRF ausgewogen und neutral berichtet. Dass man sich mit keiner Konfliktpartei gemein macht und zu allen Abstand hält, versteht sich eigentlich von selber, denn Journalismus ist Fremddarstellung von Entwicklungen, Ereignissen und Personen. Aber neutral berichten hieße ja, dass man über keinerlei Maßstab verfügt. […] Wenn eine Partei lügt und die andere die Wahrheit sagt, dann würde die neutrale Berichterstattung erfordern, dass man beiden Recht gibt und als Fazit zieht, dass beide die Halbwahrheit sagen. Wenn eine Partei ein offensichtliches Verbrechen begeht und die andere keines, dann würde die neutrale Berichterstattung erfordern, dass man beiden Parteien Verbrechen zutraut und beiden auch friedfertiges Verhalten. Das ist aber Unsinn: Medien müssen Verbrechen Verbrechen nennen können. […] Die Devise muss sein, dass nicht neutral und ausgewogen, sondern faktengetreu und fair berichtet wird.”

Faktencheck: Es ist richtig, dass das Schweizer Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sowie die SRG-Konzession – im Unterschied etwa zum deutschen Rundfunkstaatsvertrag (Art. 11) – keine »Neutralität und Ausgewogenheit« vorschreiben, sondern lediglich eine »Sachgerechtigkeit« (Art. 4), die es den Zuschauern erlauben soll, »sich eine eigene Meinung zu bilden«. Ausgenommen sind inländische Wahlkämpfe, bei denen strengere Vorschriften gelten. Dies bedeutet indes nicht, dass das SRF nicht auch über internationale Konflikte neutral und ausgewogen berichten könnte oder dies wenigstens anstreben könnte. Die Ombudsstelle lehnt dies jedoch explizit ab: Ein neutraler Journalismus verfüge über keinerlei Maßstab und dürfe Verbrechen und Lügen nicht benennen.

Allerdings bedeutet »neutral« gemäß Duden “keiner der gegnerischen Parteien angehörend, nicht an eine Partei, Interessengruppe gebunden; unparteiisch”. Unparteiisch und damit neutral ist beispielsweise ein Fußballschiedsrichter – und von diesem wird eben gerade erwartet, dass er Foulspiel und Tore korrekt pfeift, egal bei welcher Mannschaft. Entgegen der Argumentation der Ombudsstelle ist Neutralität somit keineswegs ein Hinderungsgrund, sondern im Gegenteil eine unabdingbare Voraussetzung für eine unvoreingenommene Darstellung von Lügen und Verbrechen.

Die Ombudsstelle möchte das Begriffspaar »neutral und ausgewogen« hingegen durch die Begriffe »faktentreu und fair« ersetzt wissen. Dabei bedeutet faktentreu lediglich, keine falschen Behauptungen aufzustellen (wobei das SRF auch dieses Kriterium nicht durchgehend erfüllt, siehe Abschnitt A), und Fairness ist bekanntlich subjektiv: Auch eine einseitige Berichterstattung kann man als »fair« empfinden – insbesondere dann, wenn man (wie im Falle des SRF) ohnehin keine Ausgewogenheit anstrebt. Mit dieser Argumentation wird daher eine einseitige und tendenziöse Berichterstattung durch das SRF – wie sie in dieser Beanstandung kritisiert wurde – legitimiert.

Die Ombudsstelle versuchte ihre ablehnende Haltung gegenüber einer neutralen Berichterstattung zusätzlich mit einem Zitat des bekannten italienischen Dichters Dante Alighieri zu begründen: »Dante schrieb in der „Divina Comedia“, die heißesten Plätze in der Hölle seien jenen vorbehalten, die in einem moralischen Konflikt neutral bleiben.« Bei diesem Zitat handelt es sich jedoch um eine Fälschung, die ausgerechnet von zwei US-Präsidenten (Theodore Roosevelt und John F. Kennedy) verwendet wurde, um gegen Neutralität zu argumentieren. Im Online-Lexikon Wikipedia ist der Ausspruch in der Liste der bekannten Falschzitate aufgeführt.

Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang, dass der stellvertretende Chefredakteur des Radio SRF – der sich hier gegen eine neutrale Berichterstattung durch das SRF aussprach – bereits 1990 die Schweizer Neutralität als ein “Konzept von gestern” bezeichnete und später als Chefredakteur einer Schweizer Wochenzeitschrift gemäß eigenen Worten für den Beitritt der Schweiz zur NATO eintrat.

Fazit: Die Argumentation der Ombudsstelle gegen eine neutrale und ausgewogene Berichterstattung ist nicht haltbar. Generell stellt sich die Frage, inwiefern eine einseitige und tendenziöse Berichterstattung – die die freie Meinungsbildung des Publikums selbstredend beeinträchtigen muss – noch als »sachgerecht« im Sinne des Gesetzes anzusehen ist.

E) Augenzeugenberichte aus Aleppo

In dieser Beanstandung wurde kritisiert, dass das SRF nicht über die Augenzeugenberichte einer französischen Parlamentarier-Delegation aus Aleppo berichtet hat. Diese kam zum Schluss, dass die Berichterstattung in westlichen Medien nicht der Realität vor Ort entspreche. Insbesondere sei Aleppo viel weniger stark zerstört worden als von westlichen Medien dargestellt. Auch das SRF habe mitgeholfen, “krasse Lügen in die Welt zu setzen”.

Das SRF argumentierte hingegen: “Im Fall von Radio SRF trifft die Kritik von Herrn Mariani [dem Leiter der Delegation] nicht zu.” Denn die SRF-Journalisten seien “stets zurückhaltend, wenn wir über das Ausmass der Zerstörung berichten und haben bewusst den Eindruck vermieden, Aleppo sei bloss noch ein Trümmerfeld.”

Die Sichtung einiger SRF-Schlagzeilen widerlegt diese Darstellung jedoch klar (Auflistung nicht abschließend):

Diese Schlagzeilen sind schon allein deshalb unzulässig, weil das SRF hier durchwegs von »Aleppo« statt von »Ost-Aleppo« spricht, wodurch ein falscher Eindruck der Situation vor Ort vermittelt wurde: Die syrische Armee griff nämlich nicht Aleppo an, sondern in- und ausländische Rebellen und Milizen in den östlichen Bezirken der Stadt, während der Großteil der Bevölkerung im von der Regierung kontrollierten West-Aleppo lebte und nicht revoltierte. Das SRF erfand – vermutlich basierend auf Agenturmeldungen – sogar einen (Assad-kritischen) »Bürgermeister von Aleppo«, bei dem es sich in Wirklichkeit um einen Vertreter der Milizen in Ost-Aleppo handelte.

Die Ombudsstelle hinterfragte indessen primär die Glaubwürdigkeit des französischen Delegationsleiters: Dieser stamme vom “äussersten rechten Flügel” der Gaullisten und sei “auf vielfältige Weise mit Russland verbunden”, so über seine russische Ehefrau. “Aus seiner Russophilie leitet sich auch seine Sympathie für den syrischen Präsidenten Baschar al-Assad ab. Es ist deshalb problematisch, Äusserungen Marianis als »Beweis« dafür zu nehmen, Radio und Fernsehen SRF hätten in den letzten Jahren nicht die Wahrheit berichtet.”

Es handelt sich hierbei um ein klassisches ad hominem Argumentationsmuster, bei dem eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gesagten vermieden wird. Tatsächlich wurde Aleppo jedoch von mehreren westlichen Journalisten besucht, die zum gleichen Schluss kamen wie die französische Delegation: Die Berichterstattung der westlichen Medien – die ihre Informationen zumeist von Nachrichtenagenturen aus in Syrien involvierten NATO-Staaten beziehen – habe nicht der Realität vor Ort entsprochen. Beispiele sind etwa der schwedische Konfliktforscher Jan Oberg (“Was Sie über Aleppo hören, ist bestenfalls ein kleiner Teil der Wahrheit”), die deutsche Journalistin Karin Leukefeld, die britische Journalistin Vanessa Beeley, die kanadische Publizistin Eva Bartlett oder der deutsche Publizist Jürgen Todenhöfer. Solche kritischen Augenzeugen kamen im SRF jedoch nicht oder im Falle von Karin Leukefeld nur am Rande zu Wort.

Dennoch urteilt die Ombudsstelle: “Radio und Fernsehen SRF bemühten sich im Laufe des Bürgerkriegs in Syrien, soweit überhaupt möglich alle erhältlichen und als seriös einzustufenden Quellen auszuschöpfen und vielfältig und differenziert zu berichten. Ich muss daher Ihre Vorwürfe zurückweisen und kann Ihre Beanstandung in keiner Weise unterstützen.”

Diese Einschätzung kann – wie bereits weiter oben dargestellt – einer Überprüfung nicht standhalten:

  • Das SRF bezog seine Informationen hauptsächlich durch internationale Agenturen von oppositionsnahen Organisationen wie dem »Syrischen Beobachtungszentrum für Menschenrechte« in London, den westlich finanzierten Weißhelmen oder dem oppositionellen Aleppo Media Center. Dabei wurde deren Parteizugehörigkeit vom SRF oftmals nicht deutlich gemacht.
  • Kritische Stimmen und Gegendarstellungen – sei es zu Giftgasangriffen, der Schlacht um Aleppo oder anderen Themen – kamen hingegen kaum zu Wort, insbesondere nicht während der »heißen Phasen« und auf den prominenten Sendeplätzen (siehe oben).
  • Für »Experteneinschätzungen« wandte sich das SRF bevorzugt an die deutsche Stiftung Wissenschaft und Politik SWP (siehe beispielsweise hier, hier, hier, hier, hier , hier oder hier). Diese wird jedoch von der am Syrienkrieg beteiligten deutschen Bundesregierung finanziert und hat bereits 2012 zusammen mit einer US-Organisation einen Workshop organisiert, um die Zeit nach dem Sturz der syrischen Regierung zu planen. Dieser Hintergrund wurde vom SRF indes nicht erwähnt.
  • »Propaganda« wurde vom SRF nahezu ausschließlich auf der Seite der Konfliktpartei Syrien/Russland (sowie des IS) verortet, aber kaum je auf der Seite der Konfliktpartei USA/NATO, wie eine Abfrage im SRF-Archiv bestätigt (siehe beispielsweise hier, hier, hier, hier oder hier).
  • Auf Seiten der westlich unterstützten Rebellen und Milizen kamen im SRF selbst schwerste Kriegsverbrechen oder die mehrmonatige Belagerung und Aushungerung Aleppos im Jahre 2013 nicht zur Sprache (siehe Abschnitt B).

Auch über die geopolitischen Hintergründe des meist als vermeintlicher »Bürgerkrieg« dargestellten Syrienkonflikts erfuhr man beim SRF insgesamt wenig bis nichts. Zu den weitgehend ausgeblendeten Aspekten gehören beispielsweise:

  • Die langjährigen Putsch– und Kriegspläne des US-Geheimdienstes CIA in Syrien
  • Die Pentagon-Liste von 2001 mit den sieben anzugreifenden Ländern, darunter Syrien
  • Das Memo des US-Botschafters von 2006 zur »Destabilisierung Syriens«
  • Die Äußerung des ehemaligen französischen Außenministers Roland Dumas, wonach britische Kollegen bereits 2009 in Syrien »etwas vorbereiteten« und »eine Invasion Syriens durch Rebellen organisierten«.
  • Die auf Video dokumentierten, unbekannten Scharfschützen, die zu Beginn der syrischen Bürgerproteste 2011 auf Demonstranten und Polizisten schossen (eine auch von den Umstürzen in der Ukraine , Ägypten, Libyen und Tunesien bekannte Eskalationsstrategie).
  • Die konkurrierenden Pläne Irans und Katars für Gas-Pipelines durch Syrien nach Europa, sowie die übergeordneten Projekte Russlands (SouthStream), der EU (Nabucco) und der Türkei (TANAP)
  • Die kolportierte Drohung des damaligen französischen Präsidenten Sarkozy von 2008, er werde die ehemalige Kolonie Syrien »dem Erdboden gleichmachen«, wenn Assad den französischen Bedingungen für Gaslieferverträge nicht zustimmen sollte.
  • Der seit Jahrzehnten schwelende Konflikt zwischen Israel und Syrien
  • Das 2015 publik gewordene Memo des US-Militärgeheimdienstes DIA zu den Sponsoren des IS und ihren Absichten in Syrien
  • Die mehrfach öffentlich verkündete Absicht des türkischen Präsidenten Erdogan, die ehemals osmanischen Städte Aleppo und Mosul zu annektieren
  • Die dokumentierten Hauptversorgungsrouten sowohl der »Rebellen« wie auch des IS über NATO-Mitglied Türkei und NATO-Partner Jordanien
  • Die durch eine britische Studie dokumentierte Hauptexportroute für IS-Erdöl über das Ceyhan-Terminal von NATO-Mitglied Türkei
  • Die von der CIA koordinierten, milliardenschweren Waffenlieferungen aus Osteuropa und Libyen via Türkei, Jordanien und Saudi-Arabien nach Syrien

Fazit: Von einer »vielfältigen und differenzierten« Syrien-Berichterstattung unter »Ausschöpfung aller seriösen Quellen« durch das Schweizer Radio und Fernsehen kann beim besten Willen nicht gesprochen werden. Auch diese Beurteilung durch die Ombudsstelle erweist sich somit als unhaltbar.

3. Schlussfolgerungen

In der vorliegenden Untersuchung wurden erstmals während eines halben Jahres alle Schlussberichte der SRF-Ombudsstelle zum Syrienkonflikt einem Faktencheck unterzogen. Während dem SRF durchwegs eine einseitig US-freundliche Berichterstattung vorgehalten wurde, wies die Ombudsstelle sämtliche Beanstandungen ab. Dabei stellten sich jedoch nahezu alle von SRF und Ombudsstelle angeführten Sachargumente als unhaltbar heraus, sodass insgesamt keine der Begründungen als stichhaltig gelten kann.

Insgesamt ist den Kritikern somit zuzustimmen: Das SRF berichtete über den Syrienkonflikt tatsächlich einseitig zugunsten der Konfliktpartei USA/NATO. Dies äußerte sich neben einer tendenziösen Sprache, unbelegten und falschen Behauptungen sowie unausgewogenen Drittquellen insbesondere in einer einseitigen Themengewichtung bis hin zur vollständigen Ausblendung von »unpassenden« Ereignissen und Sichtweisen. (Siehe auch: Die SRF-Studie)

Dennoch identifizierte die Ombudsstelle »Propaganda« ausschließlich auf der Gegenseite und warf Kritikern der SRF-Berichterstattung vor, ihrerseits das »Geschäft der russischen Propaganda« zu betreiben. Gleichzeitig sprach sich die Ombudsstelle jedoch explizit gegen eine neutrale und ausgewogene Berichterstattung durch das Schweizer Radio und Fernsehen aus.

Wie können diese Befunde erklärt werden? Einerseits fällt auf, dass die Ombudsstelle die Berichterstattung des SRF oftmals anhand von Informationen aus dieser Berichterstattung selbst sowie aus anderen NATO-affinen Medien zu beurteilen scheint, und weniger anhand von Primärquellen oder Gegendarstellungen. Dadurch kann es zu Zirkelschlüssen kommen, bei denen das SRF sich letztlich selbst bestätigt.

Andererseits könnte auch die Proximität der SRG zur Schweizer Bundesregierung eine Rolle spielen: Diese definiert nicht nur die Sendekonzession und mehrere Verwaltungsratsmitglieder der SRG, sondern ebenso alle Mitglieder der obersten Programmaufsicht (UBI), die der Ombudsstelle übergeordnet ist (und deren Präsident der aktuelle Leiter der Ombudsstelle zuvor war, während der vormalige Leiter zuvor Sprecher der Bundesregierung war).

Die Schweizer Regierung ist ihrerseits mit der Konfliktpartei USA/NATO eine strategische Militärpartnerschaft eingegangen (die sogenannte »Partnership for Peace«) und hat sich zudem an den wirtschaftlichen und politischen Sanktionen gegen Syrien (und Russland) beteiligt. Eine kritische Berichterstattung durch das SRF würde diese unter neutralitätspolitischen Aspekten nicht unproblematische Politik womöglich infrage stellen und die Bundesregierung dadurch innen- und außenpolitisch unter Druck setzen. Dies dürfte wenig opportun sein.

Bei geopolitischen Themen scheint die Ombudsstelle somit nicht primär als objektive Aufsichtsinstanz zu fungieren, sondern in erster Linie als ein meta-redaktioneller Schutz­mechanismus (»Klagemauer«) zur Abwehr oftmals berechtigter Kritik an der SRF-Bericht­erstattung seitens der Zuschauer und Zuhörer. Von diesen dürften sich indes nicht wenige unter Service Public etwas anderes vorstellen.


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