
Publiziert: 2016
Groß war der Aufschrei in den Schweizer Medien, als Polen 2016 ein neues Mediengesetz erließ, welches die Ernennung von Direktoren des öffentlichen Rundfunks der Regierung übertrug. Doch wie unabhängig sind die öffentlichen Medien in der Schweiz?
Die Realität ist ernüchternd: Obschon die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) gerne betont, dass sie als privater Verein organisiert ist, definiert der Bundesrat nicht nur die Sendekonzession, sondern ernennt auch mehrere Verwaltungsratsmitglieder sowie alle Mitglieder der obersten Programmaufsicht UBI.
Selbst der SRG-Präsident wurde bis 2012 offiziell von der Landesregierung bestimmt. Seither kommt ein undurchsichtiges Procedere zum Einsatz, bei dem das Ministerium vorab über die Kandidaten »informiert« wird. Dabei wurde das Anforderungsprofil sowohl bei der Wahl des Generaldirektors 2010 wie auch bei der Wahl des Präsidenten 2016 noch während des Verfahrens angepasst – und in beiden Fällen letztlich ein »Wunschkandidat« des amtierenden Medienministers gewählt.
Update: Auch die neue SRF-Direktorin wurde 2018 in einem erstaunlich intransparenten Verfahren bestimmt.