SRG: Idée suisse

Das Logo der SRG SSR.

Publiziert: 2016

Groß war der Auf­schrei in den Schweizer Medien, als Polen 2016 ein neues Medien­ge­setz erließ, welches die Er­nennung von Di­rek­toren des öffent­lichen Rundfunks der Regierung übertrug. Doch wie un­ab­hängig sind die öffentlichen Medien in der Schweiz?

Die Realität ist er­nüch­ternd: Obschon die Schwei­ze­rische Radio- und Fern­seh­ge­sell­schaft (SRG) gerne betont, dass sie als privater Verein orga­ni­siert ist, definiert der Bundesrat nicht nur die Sendekonzession, sondern ernennt auch meh­rere Ver­wal­tungs­rats­mit­glieder sowie alle Mit­glieder der obersten Pro­gramm­auf­sicht UBI.

Selbst der SRG-Präsi­dent wurde bis 2012 offiziell von der Landesregierung be­stimmt. Seit­her kommt ein un­durch­sich­tiges Pro­ce­dere zum Ein­satz, bei dem das Minis­terium vorab über die Kan­di­daten »infor­miert« wird. Dabei wurde das An­for­de­rungs­profil sowohl bei der Wahl des General­di­rektors 2010 wie auch bei der Wahl des Prä­si­denten 2016 noch während des Ver­fahrens ange­passt – und in beiden Fällen letzt­lich ein »Wunsch­kan­di­dat« des am­tie­renden Medien­mi­nis­ters gewählt.

Update: Auch die neue SRF-Direktorin wurde 2018 in einem erstaunlich intransparenten Ver­fah­ren bestimmt.

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