Der Schweizer Presserat nimmt Beschwerden zu Medienberichten entgegen und prüft, ob die Beiträge seinen Richtlinien entsprechen.
Allerdings besteht das Gremium selbst aus 15 Journalisten und nur sechs Publikumsvertretern – und auch diese werden von einem Stiftungsrat ernannt, der gänzlich von Medienorganisationen kontrolliert wird.
Das Resultat ist naheliegend. Im Sommer 2014 wurde etwa eine Beschwerde gegen die notorisch einseitige Ukraine-Berichterstattung der NZZ eingelegt. Ganze zwei Jahre später kam der Presserat zu seinem Verdikt: Die Richtigkeit der NZZ- Darstellung stehe »außer Frage«, denn auf »amtliche Verlautbarungen und Agenturmeldungen« sei »Verlass«, während russische Quellen weder glaubhaft noch erforderlich wären; Kommentare müssten nicht auf Fakten basieren, Gegenmeinungen einzuholen sei »unüblich«, und an den Ausführungen der NZZ zu »Kreml- Trollen« sei »nicht zu zweifeln«. Beschwerde abgelehnt.
Pikant: Einige der beurteilten Artikel stammten von einem NZZ-Redakteur, der selbst im Stiftungsrat des Gremiums sitzt – und inzwischen wurde der damalige NZZ-Chef gar zu dessen Präsidenten ernannt. Beim Presserat nennt man dies »Selbstregulierung«…